So erreichen Sie uns

Telefon:  0800 3333588* 

Fax:  0800 797876143*

 

eMail:  info(at)pyromonster.de

 

*= kostenfreie Servicerufnummer


Bitte geben Sie folgende Daten mit an damit wir unser Angebot schnell erstellen können:

  • Termin des Feuerwerks (Datum)
  • gewünschter Abbrennzeitpunkt (Uhrzeit) [siehe Hinweise]
  • Anlaß des Feuerwerks (z.B. Geburtstag, Firmen-/Vereinsjubiläum, Überraschung, ...)
  • gewünschte Größe (Angabe aus unserer Richpreisliste oder eigene Vorstellung)
  • Abbrennort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und evtl. Beschreibung des Platzes)
  • wenn bekannt, der mögliche Schutzabstand [siehe Hinweise]
  • spezielle Wünsche (eigene Designs von Lichterbildern o.Ä.)
  • Gab es auf dem Glände schon früher Feuerwerke?
  • Ihre Telefonnummer/eMail-Adresse für Rückfragen
  • Ihre Postanschrift falls Sie ein gedrucktes Angebot möchten (sonst per eMail)
  • falls möglich Luftaufnahmen (z.B. von Google Maps, Goyellow.de, ...) 

 

Wichtige Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, daß wir in der Regel eine Vorlaufzeit von 6-8 Wochen benötigen. 
    In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Umständen diese Zeit auch unterschritten werden. 
  • Das Feuerwerk sollte in der Mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) bis 22.30 Uhr, in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) bis 23.00 Uhr beendet sein.
  • Ein genügend grosser Abbrennplatz mit entsprechendem Schutzabstand muss zur Verfügung stehen, dies kann je nach gewünschtem Feuerwerk bedeuten:
    - min. 20 Meter* für Barockfeuerwerke, Lichterbilder, ... 
    - min. 60-100 Meter*  für z.B Hochzeitsfeuerwerk
    - bis zu 300 Meter* für z.B. "Großes Finale B"
    * Schutzabstand gilt rund um den Abbrennplatz!
  • In diesem Sicherheitsbereich sollten sich keine brandempfindlichen Objekte befinden. (z.B. Gastanks, Häuser mit Strohdach, ...) 
  • Idealerweise ist der nächste Wald mindestens 100m entfernt.
  • Es sollten in unmittelbarer Nähe keine Kirchen, Friedhöfe, Kinder- und Altersheime oder Krankenhäuser liegen, da hier sonst spezielle Zustimmungen nötig sind.
  • Der Grundstücksbesitzer muss schriftlich sein Einverständnis geben, dass auf seinem Grund ein Feuerwerk abgebrannt werden darf.



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