So erreichen Sie uns:
Telefon: 0800 3333588* Fax: 0800 33335889* eMail: info@pyromonster.de
*= Servicerufnummer, kostenlos aus den Deutschen Telefonnetzen
Folgende Daten helfen uns, Ihr maßgeschneidertes Angebot schnell erstellen können:
- Termin des Feuerwerks (Datum)
- gewünschter Abbrennzeitpunkt (Uhrzeit) [siehe Hinweise]
- Anlaß des Feuerwerks (z.B. Geburtstag, Firmen-/Vereinsjubiläum, Überraschung, …)
- gewünschte Größe (Angabe aus unserer Richtpreisliste oder eigene Vorstellung)
- Abbrennort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und evtl. Beschreibung des Platzes)
- wenn bekannt, der mögliche Schutzabstand [siehe Hinweise]
- spezielle Wünsche (eigene Designs von Lichterbildern o.Ä.)
- Gab es auf dem Gelände schon früher Feuerwerke?
- Ihre Telefonnummer/eMail-Adresse für Rückfragen
- Ihre Postanschrift falls Sie ein gedrucktes Angebot möchten (sonst per eMail)
- falls möglich Luftaufnahmen (z.B. von Google Maps, Goyellow.de, …)
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie, daß wir in der Regel eine Vorlaufzeit von 6-8 Wochen benötigen. In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Umständen diese Zeit auch unterschritten werden.
- Das Feuerwerk sollte nach aktueller Rechtslage in der Mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) bis 22.00 Uhr, in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) bis 22.30 Uhr beendet sein. Eine Ausnahme stellen die Monate Mai/Juni/Juli dar, hier gilt 23 Uhr als Endzeit.
- Ein genügend grosser Abbrennplatz mit entsprechendem Schutzabstand muss zur Verfügung stehen, dies kann je nach gewünschtem Feuerwerk bedeuten: – min. 20 Meter* für Barockfeuerwerke, Lichterbilder, … – min. 60-120 Meter* für z.B Hochzeitsfeuerwerk – bis zu 400 Meter* für z.B. „Großes Finale B“ * Schutzabstand gilt rund um den Abbrennplatz!
- In diesem Sicherheitsbereich sollten sich keine brandempfindlichen Objekte befinden. (z.B. Gastanks, Häuser mit Strohdach, Tankstellen, …)
- Idealerweise ist der nächste Wald mindestens 100m entfernt.
- Es sollten in unmittelbarer Nähe keine Kirchen, Friedhöfe, Kinder- und Altersheime oder Krankenhäuser liegen, da hier sonst spezielle Zustimmungen nötig sind.
- Der Grundstücksbesitzer muss schriftlich sein Einverständnis geben, dass auf seinem Grund ein Feuerwerk abgebrannt werden darf.